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Grundsteuerreform

Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz oder Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, sind Sie von einem der großen Reformprojekte im Steuerrecht betroffen:

Hier informieren wir Sie über die gesetzlichen Änderungen und Ihre Handlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform und geben Ihnen mithilfe der unter Downloads zur Verfügung gestellten Checkliste einen Überblick, welche Daten und Informationen bereitzuhalten sind.

Hintergrund

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in 2018 die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, verabschiedete der Gesetzgeber im November 2019 mit dem Grundsteuerreformgesetz ein grundsätzlich geltendes Bewertungsmodell, das sog. Bundesmodell. Gleichzeitig wurde den Ländern die Befugnis zu abweichenden landesrechtlichen Regelungen eingeräumt (sog. Länderöffnungsklausel).

Abgabe der Feststellungserklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022

Damit auf Basis des neuen Grundsteuerrechts ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer erhoben werden kann, ist eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes für jede wirtschaftliche Einheit (unbebautes oder bebautes Grundstück sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) elektronisch in dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Zur Abgabe der Erklärungen sind Sie verpflichtet,

wenn

  • Sie Eigentümer sind,
  • Sie Eigentümer des zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Grund und Bodens sind,
  • Sie Erbbauberechtigter sind (unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten),
  • Sie Eigentümer des Grund und Bodens sind (unter Mitwirkung des Eigentümers oder des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden).

Bei Grundbesitz im Eigentum von Kapital- oder Personengesellschaften ist die Feststellungserklärung von der Gesellschaft abzugeben.

Kompetente Umsetzung

Je nach Belegenheit des Grundstücks und der Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück oder Nichtwohngrundstück, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) werden Sie aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Dokumente und Informationen für die Grundsteuererklärungen benötigen. Eine Übersicht über die wesentlich benötigten Informationen und Unterlagen sowie weitere Anmerkungen und Hinweise finden Sie unter Downloads. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen und der gegebenenfalls erforderlichen Flächenvermessung zu beginnen. Wir haben uns auf die Grundsteuer spezialisiert, deshalb unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der Grundsteuererklärung und übernehmen in dem Rahmen deren Übermittlung an das Finanzamt, die Prüfung der Grundsteuerbescheide und eine eventuell erforderliche Kommunikation mit den Finanzbehörden für Sie.

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